Neben Eberbach und Mosbach haben bereits zahlreiche Gemeinden (*) des Neckar-Odenwald-Kreises eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Was bedeutet eine Katzenschutzverordnung?
Halterinnen und Halter müssen ihre Freigängerkatzen kastrieren und kennzeichnen lassen und in einem deutschen Haustierregister wie z.B. Tasso registrieren.
Viel zu viele Katzen leben ohne menschliche Obhut. Sie leiden an Unterernährung, extremen Wetterbedingungen, sind zahlreichen Gefahren ausgeliefert und oftmals von Parasiten, Verletzungen und Erkrankungen betroffen. Zahlreiche Babykatzen (Kitten) kommen schon krank zur Welt.
Der Tierschutzverein sowie ehrenamtliche Tierschützer*innen kastrieren seit Jahren Halterlose Katzen, dennoch wächst ihre Anzahl weiter. Durch die unkontrollierte Vermehrung kommt es zu weiterem Tierleid. Hauptursache sind unkastrierte Freigängerkatzen, die einen Besitzer und somit ein Zuhause haben.
Warum ist die Kastration wichtig?
Verantwortungsvolle Katzenhaltung umfasst mehr als Futter und Wasser. Die Kastration bietet zahlreiche Vorteile für Tier und Mensch.
- Verhinderung von ungewolltem Katzennachwuchs: Weibliche Katzen werden oft schon mit vier Monaten geschlechtsreif. Eine frühe Trächtigkeit birgt erhebliche Risiken, besonders für das Muttertier. Ungewollter Nachwuchs belastet zudem unser ohnehin überfülltes Tierheim.
- Gesundheitsschutz: Das Risiko von Infektionskrankheiten durch den Deckakt sinkt. Weibliche Katzen haben ein geringeres Risiko für Tumoren an Eierstock und Gesäuge sowie Dauerrolligkeit.
- Geringeres Verletzungsrisiko: Kastrierte Tiere haben weniger Revierkämpfe und streunen seltener tage- oder wochenlang umher. Vor allem Kater erleiden dadurch weniger Verletzungen.
- Angenehmere Wohnsituation: Übelriechende Reviermarkierungen in der Wohnung und im Garten entfallen meist komplett.
- Verminderung ansteckender Krankheiten: Katzen ohne menschliche Obhut bringen ihren Nachwuchs oft versteckt zur Welt. Diese Tiere leiden häufig an Krankheiten und Parasiten, die auch auf Katzen mit Halter übertragen werden können. Entsteht Nachwuchs, kommt dieser oftmals bereits infiziert zur Welt.
Mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung werden Katzenhalter mit Freigängern verpflichtet, ihre Katze zum Schutz anderer, insbesondere Halterloser Katzen zu kastrieren. Gleichzeitig haben der Tierschutzverein und von ihm beauftragte Ehrenamtliche die notwendige rechtliche Handhabe, aufgegriffene oder gefundene Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Die aktuell überbordende Population an Katzen soll damit mittelfristig verringert, das überfüllte Tierheim entlastet, vor allem aber weiteres Tierleid verhindert werden.
Was können Sie jetzt tun?
Melden Sie freilebende Tiere bitte der jeweiligen Gemeinde und dem Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. an vorstand@tierheim-dallau.de.
Unterstützen Sie unsere Aktion, indem Sie
– in Absprache mit uns Lebendfallen aufstellen und überwachen
– Transportfahrten zum Tierarzt übernehmen
– mit Ihrer Spende einen Beitrag zu den Kosten der Kastrationen leisten
– Klären Sie Freunde und Nachbarn über die Notwendigkeit der Kastration von Hauskatzen, die Freigänger sind, auf
(*) Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich, die eine Katzenschutzverordnung erlassen haben:
Stand: 25.03.2025 (Die Liste wird stetig aktualisiert)
Adelsheim, Aglasterhausen, Billigheim, Binau, Buchen, Eberbach, Elztal, Hardheim, Haßmersheim, Höpfingen, Mosbach, Neckargerach, Neckarzimmern, Neunkirchen, Obrigheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Schefflenz, Schwarzach, Seckach, Waldbrunn, Walldürn, Zwingenberg.